NEUE TERMINE im Februar/März 2026: FACHSEMINAR – Brandschutz im Holzhochbau

Der stetig wachsende Anteil des Holzbaus stellt durch neue Materialien, deren Kombinationen sowie Verarbeitungstechnologien eine teilweise große Herausforderung für Planende und Ausführende im Bauwesen dar. Insbesondere das Thema Brandschutz sowie dessen Planung und Umsetzung mit zahlreichen Akteuren, steigenden Anforderungen, anzuwendenden Vorschriften, zahlreichen technischen Möglichkeiten und auch herstellerspezifischen Produkten ist ein schwer überschaubares und komplexes Aufgabengebiet mit weitreichenden Folgen bei falscher Anwendung.
Gegenüber Holz und Feuer bestehen nach wie vor Vorbehalte, weshalb der Brandschutz im Holzbau ein viel und kontrovers diskutiertes Thema ist. Holz ist zwar ein brennbarer Baustoff, seine Tragfähigkeit ist jedoch über einen gewissen Zeitraum gegeben und damit kalkulierbar. Demgegenüber stehen oftmals Unsicherheiten bei der Detailausführung sowie beim Einbau von Brandschutzprodukten, und zwar sowohl für die Planer:innen als auch auf der ausführenden Seite.
Im mineralischen Massivbau sind verschiedene Lösungen seit langem zugelassen, praxiserprobt und im Einsatz. Für den Einsatz im Holzbau fehlt für viele dieser Brandschutzprodukte noch die Zulassung. Es gilt daher, Abweichungen von den gesetzlichen Anforderungen zu behandeln und Lösungsansätze zu verfolgen.
Mit dem neu entwickelten Fachseminar „BRANDSCHUTZ IM HOLZHOCHBAU – Planungsgrundlagen und Lösungen für ausgewählte Anschlüsse und Details“ möchten wir einen detaillierten Überblick über die aktuellen normativen Grundlagen und Richtlinien zum Thema Brandschutz geben sowie konkret auf Ausführungsvarianten verschiedener Detaillösungen im Holzbau eingehen. Das Seminar wird praxisnah ergänzt durch herstellerspezifisches Anschauungsmaterial zu ausgewählten Fragestellungen und Detailausbildungen sowie umfangreiche Seminarunterlagen in elektronischer & gedruckter Form.

lädt daher gemeinsam mit KOPPELHUBER² und Partner ZT OG zur österreichweiten Seminarreihe 2025 ein.
PROGRAMM SEMINARREIHE 12.30 – 18.00 Uhr
ab 12.30 Eintreffen & Fachausstellung Brandschutzprodukte
13.00 – 14.30 Uhr Grundlagen & Lösungen
- Begrüßung & Intention
- Grundlagen & Herausforderungen des Brandschutzes im Holzbau
- Übersicht Begriffe, Grundsätze und Normen des Brandschutzes
- Projekterfahrungen, Lösungen und Detailausbildungen


14.45 – 15.45 Uhr Detailumsetzung Brandschutz – Teil 1
- Projekterfahrungen und Lösungsansätze
- Ausgewählte Detailausbildungen – Teil 1
- Herstellerspezifische Anwendungsbeispiele der Firmenpartner
16.00 – 17.00 Uhr Detailumsetzung Brandschutz – Teil 2
- Projekterfahrungen und Lösungsansätze
- Ausgewählte Detailausbildungen – Teil 2
- Herstellerspezifische Anwendungsbeispiele der Firmenpartner
17.00 – 17.30 Uhr Lösungen & Auswirkungen
- Rechtliche Aspekte und Auswirkungen
- Fazit & take-home message
17.00 – 17.30 Uhr Lösungen & Auswirkungen
- FachausstellungBrandschutzprodukte AIRFIRETEC, HILTI, KAISER / SIBLIK, PENEDER, ETEX / PROMAT
- Imbiss und gemeinsamer Ausklang
- 18.00 Uhr Ende der Veranstaltung





- Schaffung eines umfassenden Überblicks mit zugehörigen Detailinformationen über die grundlegenden Normen und Richtlinien zum Thema Brandschutz im mehrgeschoßigen Holzbau
- Vertiefung in ausgewählten Kapiteln der vorgestellten Normen und Richtlinien
- Aufzeigen möglicher Planungs- und Ausführungslösungsansätze sowie -varianten für ausgewählte Details
- herstellerspezifische Anwendungsbeispiele zu den einzelnen Anschlüssen und Details
- spezifischer Fokus (großvolumiger) Holzbau mit Bezug zu holzbaurelevanten praxisnahen Anwendungen behandelte Normen, Richtlinien & Merkblätter (Auszug): OIB-Richtlinie 2, TRVB 110 B, ÖN B 2320, ÖN B 2330, ÖN 2331, ÖN B 2332
- Ziviltechniker:innen und (planende) Baumeister & Holzbaumeister sowie Ingenieurbüros
- Bautechniker:innen, Bauleiter:innen & Poliere von Generalunternehmen
- Auftrageber:innen und deren Vertreter:innen (Architekt:innen, ÖBA etc.)
- ausführende Unternehmen: Holzbaumeister & Baumeister, Installateure, Abdichtungsunternehmen
- Sonstige an der Thematik Interessierte
- Vortragsfolien als ausführliche Seminarunterlagen in elektronischer & gedruckter Form
- Informationen der teilnehmenden Unternehmen
- KOPPELHUBER² und Partner ZT OG, Graz: Arch. DDI Daniela und DI Dr. Jörg Koppelhuber
- SV Ing. Rudolf Mark – Brandschutzsachverständiger & Geschäftsführer BSC Bauingenieure GmbH
AIR FIRE TECH Brandschutzsysteme GmbH, HILTI Austria Gesellschaft m.b.H., KAISER GmbH & Co. KG, SIBLIK Elektrik GmbH & Co KG, Peneder Bau-Elemente GmbH, Etex Building Performance GmbH (Promat)
TERMINE
05.02.2026 | Zeltweg
Holzinnovationszentrum GmbH, Holzinnovationszentrum 1a, 8740 Zeltweg
12.02.2026 | Wien
Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben
05.03.2026 | Absam
proHolz Tirol, TiroLignum, Salzbergstraße 100, 6067 Absam
12.03.2026 | Kuchl
Holztechnikum Kuchl, Markt 136, 5431 Kuchl
KOSTEN €380,-
- Im Betrag sind die Seminarunterlagen in gedruckter und digitaler Form, Getränke und Imbiss inbegriffen.
- Die Preise verstehen sich exkl. 20% USt.
- Die Verrechnung erfolgt durch KOPPELHUBER² und Partner – consulting engineers & architects ZT OG.
- 10 % Rabatt ab der zweiten Person eines Unternehmens, inkl. der Seminarunterlagen.
ANMELDUNG
- Wir ersuchen Sie um eine verbindliche schriftliche Anmeldung bis 26.02.2026 10 Tage vor Seminar
- Schriftliche Anmeldung unteroffice@koppelhuber-partner.at
- Angabe: Unternehmen, Teilnehmer:in, Termin, Seminarstandort, Rechnungsanschrift und UID-Nummer
Die Rechnung erhalten Sie in der Woche vor Veranstaltungsbeginn von KOPPELHUBER² und Partner ZT OG. Spätere Anmeldungen können nach Rücksprache gerne berücksichtigt werden.
Die Veranstaltung findet ab 15 Teilnehmer:innen statt, maximale Anzahl Teilnehmer:innen 25.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Veranstaltung bei zu geringer Anzahl an Teilnehmer:innen abzusagen. Ein schriftliches Storno ist bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei Absagen bis 3 Tage vor dem Seminar werden 50% und danach 100% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung einer Ersatzperson.
